€ 25.000 Strafe für Kleinschreibung?

Amt hat einem Bäckermeister mit 25.000 Euro Strafe gedroht.

 

Er schrieb die Gewichtsangaben auf der Preistafel seines Ladesn " 100 BROTE " (Berlin Prenzlauer Berg) in GROßBUCHSTABEN.  "  1 KG anstatt 1 kg "


https://www.derwesten.de/panorama/baecker-aus-berlin-soll-25-000-euro-strafe-zahlen-wegen-eines-schreibfehlers-id227055243.html

Die Beamten (Aus dem Kontext gerissen):

"KG stehe schließlich für die Abkürzung Kommanditgesellschaft"
"Man könne die Gewichtsangaben, wenn sie groß geschrieben werden, mit den Maßeinheiten Kelvin und Gauß verwechseln,.."
 

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Grrrrrrrrrrrrrrrrr.......,

 

die Beamten, die sich an dem SO hochgezogen haben, schreiben Amtsschimmelgewieher bestimmt so:

 

"Behoerdenwaansinn"

 

Weil der Kunde, der sich in einen Bäckerladen begibt, um Brot und Brötchen zu kaufen, ja annehmen muss, hier würden Komanditgesellschaften verkauft oder ein  1 KG "JUNGS BROT" würde bei  1 Kelvin (-272.15 Grad Celsius) in einer Feldflussdichte von 1'nem Gauß gebacken.  :-)))))))))))))))

 

Diesen Beamten nach, müsste sich der Kunde doch bestimmt fragen:

Ist das noch gesund? Sollte ich hier zukünftig noch Backwaren kaufen?

 

Liebe Amtsschimmelreiter. Das Gauß ist seit 1970 keine gesetzliche Maßeinheit des Messwesens mehr, nur in der Astrophysik findet es noch Verwendung.

 

Brote werden in einem Backofen (nicht in einer Feldflussdichte) bei ca. 180 Grad Celsius gebacken und nicht bei "Minus" 272,15 Grad zum "Kristall" gefroren :-))))))))

ABGESEHEN DAVON, IST ES DABEI DOCH SCH..., ähhh, AA - EGAL, WIE EIN BÄCKER SEINE PREISTAFEL GESTALLTET!!!!!!

H... H... H...

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Paul Preuß in 2016